Allgemeine Bedingungen zur Akkreditierung

Mit der Akkreditierung zu einer Veranstaltung gewährt der Veranstalter dem jeweiligen Journalisten Zutritt zu Bereichen, die gefährlich und daher für sonstige Zuschauer gesperrt sind. Die Akkreditierung erleichtert journalistisch arbeitenden Personen die Arbeit. Nur diesem Personenkreis kann der Veranstalter die Erlaubnis erteilen, sich nach Rücksprache mit dem verantwortlichen Streckenposten bzw. dem Sportwart der Streckensicherung vor Ort, in gesperrten Bereichen aufzuhalten.

Eine Akkreditierung kann daher nur Personen erteilt werden, die einen Nachweis ihrer journalistischen Arbeit erbringen.

Für die Veranstaltungen der OAI e.V. gilt der Nachweis der journalistischen Arbeit als erbracht, wenn:
  • ein Presseausweis der anerkannten Verbände (dju, djv, Verdi, VdM, VdS, Verleger-Verbände) vorgelegt wird
  • ein auf die Veranstaltung bezogener Redaktionsauftrag eines Presse-Mediums vorgelegt wird
  • wenn aktuelle Belege von Berichterstattungen vorgelegt werden (mit eindeutigem Kürzel oder Namensangabe), die in Art und Umfang deutlich machen, dass es sich um ein Medien-Angebot handelt.

Journalisten für Internet-Seiten werden akkreditiert, wenn Art und Umfang der Berichterstattung erkennbar journalistischen Maßstäben genügen und das Medium vorrangig journalistische Ziele besitzt. Für kommerziell arbeitende Fotografen bzw. Video-Teams gelten gesonderte Regeln, die direkt über den Promoter der jeweiligen Veranstaltung erfragt werden müssen.

Die Akkreditierung kann normalerweise im voraus per Mail erfolgen oder direkt vor Ort.

§ 1 Angaben zu den Veranstaltungen
Die umseitige Hauftungsausschlusserklärung bzw. Medienberichterstatter-Erklärung gilt für alle Veranstaltungen der OAI e.V., bzw. die umseitig konkret aufgeführte.

§ 2 Risiko sowie Allgemeine Vorschriften und Anweisungen
Ich bin mir der von Veranstaltungen mit motorisierten Fahrzeugen und Fahrrädern (Geschwindigkeitswettbewerbe, Sonderprüfungen o.ä.) allgemein ausgehenden Risiken bewusst! Mir ist bekannt, dass ich mich in besondere Gefahr, unter Umständen in Lebensgefahr begebe, wenn ich die zu- oder ausgewiesenen Plätze verlasse, die Gebote und Verbote nicht beachte oder den Vorschriften und Anweisungen nicht Folge leiste! Ich verpflichte mich hiermit, den von der OAI e.V., von den Veranstaltern, Serienbetreibern, Behörden, der Rennleitung bzw. dem Organisationskomitee, den Sportwarten, der Polizei sowie deren Beauftragten erlassenen Vorschriften und Anweisungen (schriftlicher, mündlicher und/oder optischer Art) unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Darüber hinaus ist mir bekannt, dass der Aufenthalt vor Streckenbegrenzungen (Leitwänden, Schutzplanken, etc.), in Sperrzonen und auf Sicherheitsstreifen sowie auf offensichtlichen Gefahrenpunkten strikt verboten ist. Ich verpflichte mich, diese Bereiche und andere als die zu- oder ausgewiesenen Medienberichterstatterplätze auf keinen Fall zu betreten.

§ 3 Zugewiesene Plätze, Zuschauerbereiche und Spezielle Anweisungen
Ich erkenne hiermit an, dass ich auf eigene Gefahr handele, wenn ich die allgemein für Zuschauer zugänglichen Bereiche und die von der Veranstaltungsleitung zugewiesenen Plätze verlasse und zwar auch insoweit, als dass der Aufenthalt dort vom Veranstalter geduldet wird. Daher ist eine Haftung der unter § 4 aufgeführten Einrichtungen und Personen ausgeschlossen.

Für die unter § 1 aufgeführte/n Veranstaltung/en gilt im speziellen für die akkreditierte Person:
  • Die allgemeinen & speziellen Sicherheitshinweise für Sport-Veranstaltungen / -Wertungsprüfungen sind mir bekannt
  • Die Zuschauerplätze und die mir von der Veranstaltungsleitstelle ausdrücklich zugewiesenen Plätze sind mir bekannt.
  • Die Kennzeichnung als Medienberichterstatter erfolgt durch eine farbige, nummerierte Weste. Diese ist ständig zu tragen
  • Auf dem Gelände ist der Aufenthalt nur an den Zuschauerpunkten möglich.

§ 4 Verstoß und Verzicht
Ich verzichte für mich und die mir gegenüber unterhaltsberechtigten Personen darauf, die OAI e.V., die Mitgliedsorganisationen der OAI e.V., deren Präsidenten, Organe, Generalsekretäre, Vorstände, Geschäftsführer, Mitglieder, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, den Promoter / Serienveranstalter, deren haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, den Veranstalter, deren Beauftragte, Sportwarte und Helfer, die Fahrer, Mitfahrer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer, Bewerber und deren Helfer, soweit es sich um ein Rennen, eine Sonderprüfung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder um ein gezeitetes oder ungezeitetes Training hierfür handelt, Behörden, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen für Körper-, Sach- und Vermögensschäden in Anspruch zu nehmen, soweit ich mich außerhalb der für Zuschauer allgemein zugänglichen oder von der Veranstaltungsleitung ausdrücklich zugewiesenen Bereiche aufhalte und Unfall und Schaden von dem o.g. Personenkreis weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht werden.

Mir ist bekannt, dass jegliche Verstöße und Falschangaben gegen die §§ 1 bis 4 zum unverzüglichen Entzug meiner Akkreditierung sowie zum Verweis von der Veranstaltung / dem Veranstaltungsgelände führt. Mir ist bekannt, dass die Verwendung von Fernseh- & Videokameras der schriftlichen Genehmigung der Inhaber und Verwalter der Film- und Fernsehrechte bedarf. Die widerrechtliche Verwendung von TV- und Videogeräten führt ebenfalls zum unverzüglichen Entzug meiner Akkreditierung sowie zum Verweis von der Veranstaltung / dem Veranstaltungsgelände. Werden von den Rechtinhabern Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verletzung der Film- & Fernsehrechte geltend gemacht, habe ich hierfür einzustehen. Bei der Veranstaltung erhalte ich die Presseweste beim jeweiligen Presseverantwortlichen.

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